Dauer Betreuungsbeitrag
(ohne Abzug des Beitragszuschusses)
Der Beitrag enthält bereits Spiel-und Getränkegeld. Die Gebühr für die Mittagsverpflegung muss noch hinzugerechnet werden. Der Elternbeitrag wird monatlich durch Bankeinzug erhoben und muss durchgehend bis einschließlich August des nächsten Jahres bezahlt werden.
Die Geschwisterermäßigung beträgt 20% auf die günstigere Betreuungsgebühr. Das gilt für alle städtischen Kindertageseinrichtungen, unabhängig vom Ort der Anmeldung.
Die Stadt Landsberg am Lech erhebt für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge.
Es wird mit Wirkung ab dem 01.04.2019 für die gesamte Kinderbetreuungszeit ein Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € gewährt.
Er gilt ab dem 01.09. des Kalenderjahres in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kinderbetreuungsjahr gekoppelt und ist nicht an eine bestimmte Betreuungsform (Kinderkrippe,
Kindergarten) gekoppelt.
